Kosten und Kassenleistung

Was kostet ein Hörgerät?
Ehrlich erklärt, transparent gerechnet.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen je Ohr einen Festbetrag. So gibt es gute Hörgeräte ohne private Aufzahlung, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät. Wir zeigen Ihnen offen, welche Variante zu Ihrem Bedarf passt.

★★★★★ 5,0 bei Google · Meisterbetrieb · in Kronach, Bad Staffelstein und Altenkunstadt
Maximilian Wünschig mit einem Hörgerät in der Hand
Festbetrag der Kasse
Je Ohr übernommen
Ohne Zuzahlung möglich
Geräte zum Kassensatz
Transparente Beratung
Kein Kleingedrucktes
Kosten verstehen

So setzt sich der Preis zusammen

Viele sind unsicher, was ein Hörgerät kostet und was die Kasse zahlt. Die gute Nachricht: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen je Ohr einen Festbetrag. Damit bekommen Sie gute, moderne Hörgeräte ohne private Aufzahlung. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät. Wer mehr Technik oder Komfort möchte, zahlt die Differenz selbst. Was für Sie sinnvoll ist, hängt allein von Ihrem Alltag ab, und wir rechnen das ehrlich mit Ihnen durch.

Kassenanteil

Die gesetzliche Kasse übernimmt einen festen Betrag je Ohr, bei vorliegender Verordnung.

Ohne Aufzahlung

Es gibt gute Hörgeräte, die bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro komplett von der Kasse gedeckt sind.

Private Aufzahlung

Mehr Technik und Komfort sind möglich, die Differenz sehen Sie vorab transparent.

So läuft es ab

So läuft die Abrechnung

1

Verordnung

Ihr HNO-Arzt stellt bei Bedarf eine Verordnung für ein Hörgerät aus.

2

Beratung und Auswahl

Wir wählen gemeinsam passende Geräte, ohne Aufzahlung oder mit transparenter Aufzahlung.

3

Probetragen

Sie testen unverbindlich, bevor Sie sich entscheiden.

4

Abrechnung

Wir rechnen den Kassenanteil direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur, was übrig bleibt.

Ja. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen je Ohr einen Festbetrag, wenn eine ohrenärztliche Verordnung vorliegt. Damit sind gute Hörgeräte ohne private Aufzahlung möglich, es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Gerät.

Das ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, den Erwachsene bei Hilfsmitteln selbst tragen. Bei Hörgeräten sind das 10 Euro je Gerät. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit.

Das hängt stark von Technik und Ausstattung ab. Wichtig ist: Sie sehen die Aufzahlung immer vorab und entscheiden in Ruhe, ganz ohne Druck.

Ja. Sie erhalten eine transparente Übersicht, was die Kasse übernimmt und was gegebenenfalls privat dazukommt, bevor Sie sich festlegen.

Rechnen wir es gemeinsam durch

Vereinbaren Sie einen Termin. Wir zeigen Ihnen ehrlich, welche Lösung zu Ihrem Bedarf und Budget passt.